Gutachtenerstellung
Pflegefachliche Fragestellungen erfordern eine sorgfältige Betrachtung der individuellen Situation und eine nachvollziehbare, neutrale Bewertung.
Als Pflegesachverständiger erstelle ich Gutachten für Sozial- und Landgerichte. Meine Tätigkeit umfasst die Begutachtung von Erwachsenen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit sowie die Beurteilung weiterer pflegefachlicher Sachverhalte.
Im Sozialrecht steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob, warum und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt. Ich untersuche, wie gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen die Selbstständigkeit, die Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Menschen beeinflussen und welche personelle Unterstützung im Alltag erforderlich ist. Grundlage der Bewertung sind die gesetzlichen Bestimmungen und die für den jeweiligen Beurteilungszeitraum maßgeblichen Begutachtungsrichtlinien.
Vorhandene Gutachten, medizinische Unterlagen, Angaben der Beteiligten und die bei einer persönlichen Begutachtung erhobenen Befunde werden sorgfältig ausgewertet, miteinander abgeglichen und in einem schlüssigen Gutachten zusammengeführt.
Im Zivilrecht können unterschiedliche pflegefachliche Fragen Gegenstand eines Gutachtens sein. Hierzu gehören beispielsweise die Angemessenheit pflegerischer Maßnahmen, die Qualität der Versorgung oder Art und Umfang eines bestehenden Unterstützungsbedarfs. Dabei werden die konkrete Versorgungssituation, die verfügbaren Unterlagen und die jeweilige Fragestellung berücksichtigt.
Bei haftungsrechtlichen Fragestellungen prüfe ich aus pflegefachlicher Sicht, ob durchgeführte oder unterlassene Maßnahmen den zum betreffenden Zeitpunkt maßgeblichen fachlichen Anforderungen entsprachen. Gegenstand der Prüfung können beispielsweise die Pflegeplanung, die Dokumentation der Durchführung erforderlicher Maßnahmen, die Beobachtung von Veränderungen des Gesundheitszustands sowie weitere Pflegedokumentation sein. Soweit es die Fragestellung und die Befundlage ermöglichen, beurteile ich auch mögliche Zusammenhänge zwischen Abweichungen vom fachlichen Standard und eingetretenen Folgen. Die rechtliche Bewertung der Haftung bleibt den zuständigen juristischen Stellen vorbehalten.
Meine Gutachten beruhen auf einer unabhängigen, ergebnisoffenen und nachvollziehbar begründeten Bewertung. Ich trenne dokumentierte Tatsachen, Angaben der Beteiligten, eigene Feststellungen und fachliche Schlussfolgerungen klar voneinander. Fachliche Bewertungen werden durch geeignete Quellen gestützt. Unsicherheiten und Grenzen der Beurteilbarkeit werden ausdrücklich benannt.
Sie können sich mit allen pflegefachlichen Anliegen an mich wenden – auch wenn Sie noch nicht wissen, ob ein Gutachten, eine fachliche Stellungnahme oder eine andere Form der Unterstützung für Ihre Frage geeignet ist.
Gemeinsam klären wir Ihr Anliegen und prüfen, ob und in welchem Umfang ich Sie innerhalb meines Fachgebiets unterstützen kann.